Sie können unsere Vorhaben und Projekte mit Spenden, Zustiftungen und ehrenamtlichem Engagement fördern. Dazu haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten:
Mit einer Spende Gutes tun Mit einer
Spende unterstützen Sie die aktuellen Aktivitäten und Förderungen der
Heilhauses und der Heilhaus-Stiftung Ursa Paul. Sie können dabei auch
ganz gezielt und projektbezogen spenden, z. B. für das Kinderheilhaus,
Projekte für Kinder und Jugendliche oder für das Mehrgenerationenhospiz
im Haus der Mitte.
Durch eine Zustiftung langfristig unterstützen Mit
einer Zustiftung tragen Sie nachhaltig zur Verwirklichung unserer
langfristigen Vorhaben bei. Die Beträge fließen in den Kapitalstock und
erhöhen somit dauerhaft das Vermögen der der Heilhaus-Stiftung Ursa
Paul. Nur die jährlichen Erträge werden für den Stiftungszweck
ausgegeben. Ihr eingesetztes Kapital bleibt somit erhalten.
Für
Spenden und Zustiftungen erhalten Sie automatisch im ersten Quartal des
Folgejahres eine Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage bei Ihrem
Finanzamt.
Wenn Sie statt Online-Spende einen Überweisungsträger
für Ihre Spende nutzen, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Adresse
an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung zusenden können.
Wenn Sie helfen möchten, ohne Ihr Geld für immer aus der Hand zu geben,
bietet das Stifterdarlehen eine ideale Form. Damit überlassen Sie der
Stiftung einen Geldbetrag in einer Höhe, die Sie wählen. Sie legen
vertraglich fest, wie lange wir Ihr Geld verwenden dürfen. Zinsen, die
aus Ihrem Stifterdarlehen erwachsen, werden für unsere Aktivitäten und
Förderungen verwandt. Zum vereinbarten Termin erhalten Sie den
Darlehensbetrag in voller Höhe zurück. Gern informieren wir Sie über die
verschiedenen Möglichkeiten.
Ein Testament verfügt, was über Ihr Leben hinaus mit Ihrem persönlichen
Besitz geschehen soll. Neben der Sorge um Angehörige kann es dabei auch
darum gehen, fortzuführen, was Ihnen persönlich wichtig ist. Wenn Sie
beispielsweise dazu beitragen möchten, die Vision des Heilhauses weiter
zu realisieren, können Sie dies mit einer testamentarischen Verfügung
regeln.
Eine Erbschaft oder Schenkung kann als Spende oder
Zustiftung eingesetzt werden. Sie können somit auch festlegen, ob Sie
Ihr Vermögen für die Arbeit der Stiftung im Allgemeinen oder für einen
bestimmten Zweck einsetzen möchten. Gern informieren wir Sie über die
verschiedenen Möglichkeiten.
1) Spende – allgemeiner Spendenabzug Als
Privatperson können Sie pro Jahr Spenden für eine Stiftung in Höhe von
bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich geltend
machen, Unternehmen und Freiberufler bis zu 0,4 Prozent ihrer gesamten
Umsätze sowie der aufgewendeten Löhne und Gehälter. Werden diese Grenzen
überschritten, können die Spenden zeitlich unbegrenzt in den
Folgejahren abgezogen werden.
2) Spenden in den Vermögensstock (sog. „Zustiftungen“) Als
Privatperson können Sie Spenden in den Vermögensstock der Stiftung
steuerlich bis zu 1 Mio. Euro im Jahr der Zuwendung und in den folgenden
neun Jahren als Sonderausgabe geltend machen („besonderer
Abzugsbetrag") – zusätzlich zu den unter 1) genannten Beträgen (Spende)
und mit beliebiger Verteilung innerhalb der zehn Jahre.
Bitte
beachten Sie, dass wir an dieser Stelle nur allgemeingültige Hinweise
geben können. Ihre individuellen steuerrechtlichen Aspekte besprechen
Sie am besten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Wir laden Sie herzlich ein, durch
einen zeitweiligen Aufenthalt als Gasthelfer*in das Heilhaus und unser
gemeinschaftliches Leben kennen zu lernen. Vieles, was im Heilhaus
entstanden ist, wäre ohne ehrenamtliche Mitarbeit nicht möglich gewesen.
So sind wir dankbar für jede tatkräftige Unterstützung und laden
unsererseits gern dazu ein, Leben und Arbeiten in unserer Gemeinschaft
kennenzulernen. Die Mithilfe in verschiedenen Bereichen, Meditationen,
gemeinsame Mahlzeiten, kulturelle Veranstaltungen und Begegnungen bieten
dazu die Möglichkeit.
Über Mitarbeit freuen wir uns in folgenden Bereichen:
Wir
freuen uns über Ihr Interesse als Gasthelfer*in und heißen Sie gern bei
uns willkommen! Bitte senden Sie zur weiteren Abstimmung eine Mail an empfang@heilhaus.org und geben uns Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefon und Mailadresse) an. Wir melden uns dann bei Ihnen.
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